Allgemeine Vertragsbedingungen 


Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, 
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und mir. 

1. Anmeldung
Sie haben die Möglichkeit, schriftlich, fernmündlich oder mündlich zu buchen. 
Buchungen von Minderjährigen werden nicht akzeptiert. 
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. 
Der Vertrag tritt erst mit meiner schriftlichen Annahme in Kraft. 

Bei Vertragsunterzeichnung zahlt der Mieter dem Vermieter ein Handgeld von 30 % des 
Mietpreises. Die Summe wird als Anzahlung betrachtet. 
Liegen zwischen Vertragsunterzeichnung und Reiseantritt weniger als 8 Wochen, 
ist der volle Reisepreis sofort fällig. 
Sofern bei Fälligkeit nicht gezahlt wurde, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag 
aufzulösen. 

2. Rechte und Pflichten des Vermieters 
Der Vermieter/Verwalter ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in 
sauberem und einwandfreiem Zustand zu übergeben. 

Der Vermieter/Verwalter darf zu allen üblichen Zeiten die Wohnung in Augenschein 
nehmen und evtl. kurzfristig aufgetretene Schäden reparieren lassen. 

Der Vermieter/Verwalter ist berechtigt, hinsichtlich der Möbelierung Änderungen 
(gleiche Funktionalität und Qualität) vorzunehmen. 

Sowohl der Vermieter als auch der Verwalter haben das Recht, den Vertrag mit 
sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Mieter oder seine Gäste/Mitbewohner 
trotz vorheriger Abmahnung durch ihr Verhalten andere Gäste oder Nachbarn 
unzumutbar belästigen. 

Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters 
oder Unfällen. 

3. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter erklärt, dass er über Lage, Einrichtung und Zustand des Mietobjektes informiert ist. 

Der Mieter wird das Mietobjekt nicht an Dritte unentgeltlich oder entgeltlich überlassen. 
Die Personenzahl ist im Mietvertrag festgelegt.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietzeit selbst sauber zu halten.
Die Endreinigung wird von der Verwalterin vorgenommen. Leichte Arbeiten wie Abwaschen
von Geschirr, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den schwarzen Müllsack
zu verschließen, sind vom Gast selbst zu erledigen.



Der Verwalter führt eine Endabnahme durch.

Der Mieter ist nicht zur Umgestaltung der Immobilien und Mobilien berechtigt.
Die Betten dürfen nicht ohne Bettwäsche genutzt werden.

Vom Mieter mitgebrachte Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters/Verwalters
benutzt werden.

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Anmeldung. 

4. Preise
Im Preis enthalten ist: 
Unterkunft 
Verbrauch von Gas, Wasser, Elektrizität 
Kindermobiliar, soweit gebucht 
Nutzung der TV-Programme 
Die Preise verstehen sich pro Wohneinheit. 
Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten. 


5. Ankunfts- und Abfahrzeiten
Ihre Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. 
Die Mieter sind verpflichtet, den Verwalter rechtzeitig zu informieren, so dass 
eine Schlüsselübergabe erfolgen kann. 

Die Abreise ist auf 10.00 Uhr festgelegt. 


6. Aufhebung des Vertrages

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) 
unmittelbar oder konkret erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl 
Sie als auch ich vom Vertrag zurücktreten. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung 
der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen kann eine angemessene Entschädigung 
verlangt werden. 


7. Rücktritt 

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Bitte erklären Sie den Rücktritt schriftlich.
Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten.

a) bis 45 Tage vor Reiseantritt entstehen Kosten von 30 % des Mietbetrages
b) ab 44 bis 21 Tage vor Reiseantritt entstehen Kosten von 75 % Mietbetrages
c) ab 20 Tage vor Reiseantritt entstehen Kosten von 90 % des Mietbetrages
d) am Tag der Anreise sowie bei Nichtanreise entstehen Kosten von 95 % des Mietbetrages.
Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten.


Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.